Während die finanzielle Förderung von PVE seit Ende 2021 möglich ist, dürfen sich nun auch Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien freuen!
Schon bald tritt die neu entwickelte Projektförderung in Kraft und bietet weiteren Ordinationsformen finanzielle Unterstützung. Ab Anfang 2024 können somit Investitionsförderungen für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsambulatorien in der Primärversorgung (Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde) mit erweitertem Angebot beantragt werden.
Die neue Projektförderung im Überblick
- Zielgruppe: Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien in den Bereichen Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde mit erweitertem Leistungsangebot, die über einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verfügen (§ 343 ASVG)
- Förderstart: 1. Jänner 2024, eine Antragstellung ist ab 2. Jänner 2024 möglich.
- Themenbereiche: ökologische und soziale Nachhaltigkeit, digitale und räumliche Infrastruktur, PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote
- Förderhöhe: Die maximal förderbaren Gesamtkosten betragen 1.000.000 Euro; die maximale Zuschusssumme beträgt 500.000 Euro.
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility – RRF) der Europäischen Kommission ein Projekt zur Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung erfolgreich eingereicht. Dieses Projekt umfasst neben Maßnahmen zur Attraktivierung der Primärversorgung auch die umfassende Förderung von Einrichtungen in der Primärversorgung.