Förderungen

Österreich erhält im Rahmen des EU-Aufbauplans 100 Millionen Euro, um die Primärversorgung noch weiter auszubauen und attraktiver zu machen. Die Fördermittel sollen dafür verwendet werden, die wohnortnahe Gesundheitsversorgung gezielt und nachhaltig zu stärken und innovative Versorgungsmodelle zu unterstützen. Weiterführende Informationen zum EU-Aufbauplan erhalten Sie unter "Das Projekt". Für nähere Informationen zur Förderabwicklung wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).

Ende Dezember 2021 wurden - entsprechend dem mit der EU vereinbarten Zeitplan - die ersten zwei Förderrichtlinien (Gründungsförderung PVE - Typ A und Projektförderung PVE - Typ B.1) erlassen. Im Rahmen der Weiterentwicklung dieser Förderrichtlinien traten mit 1. September 2022 und 1. Jänner 2024 wesentliche Änderungen in Kraft. Mit Jänner 2024 gibt es eine Fördermöglichkeit für Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien (Typ B.2). Unter den folgenden Links stehen Ihnen alle weiteren Informationen zu den Förderungen sowie zur Antragstellung zur Verfügung:

Einreichungsfristen

Folgende Einreichungsfristen gilt es zu beachten:

  • Gründungsförderungen (Typ A) für Primärversorgungseinheiten können noch bis 31. Juli 2025 beantragt werden.
  • Projektförderungen für bestehende Primärversorgungseinheiten (Typ B.1) können noch bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
  • Projektförderungen für Vertragsgruppenpraxen und selbstständige Ambulatorien (Typ B.2) können noch bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.