Förderungen

Österreich erhält im Rahmen des EU-Aufbauplans 100 Millionen Euro, um die Primärversorgung noch weiter auszubauen und attraktiver zu machen. Die Fördermittel sollen dafür verwendet werden, die wohnortnahe Gesundheitsversorgung gezielt und nachhaltig zu stärken und innovative Versorgungsmodelle zu unterstützen. Weiterführende Informationen zum EU-Aufbauplan erhalten Sie unter "Das Projekt". Für nähere Informationen zur Förderabwicklung wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).

Ende Dezember 2021 wurden - entsprechend dem mit der EU vereinbarten Zeitplan - die ersten zwei Förderrichtlinien (Gründungsförderung PVE - Typ A und Projektförderung PVE - Typ B.1) erlassen. Im Rahmen der Weiterentwicklung dieser Förderrichtlinien traten mit 1. September 2022 und 1. Jänner 2024 wesentliche Änderungen in Kraft. Seit Jänner 2024 gab es eine Fördermöglichkeit für Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien (Typ B.2). Die Einreichungsfristen für die Förderungen sind am 31. Jänner 2026 abgelaufen.

Unter den folgenden Links stehen Ihnen alle Informationen zu den Förderungen sowie zur Antragstellung zur Verfügung: