Im Rahmen des RRF-Projekt zur Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung können Gründer:innen von Primärversorgungseinheiten (PVE) umfangreiche Förderungen erhalten.
Noch bis 31. Juli 2025: Reichen Sie Ihren Antrag auf eine Direktförderung zur Neugründung von Primärversorgungseinheiten (PVE) ein!
Eckdaten zur Förderung
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Zielgruppe: Ärzt:innen und Personen anderer gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe als zukünftige PVE-Betreiberinnen und PVE-Besitzgesellschaften
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Förderhöhe: Die maximal förderbaren Gesamtkosten betragen 3.200.000 Euro brutto. Der Zuschuss beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten. Die maximale Zuschusssumme beträgt demnach maximal 1.600.000 Euro.
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Was kann gefördert werden: Kosten für den Neubau einer PVE, Instandsetzungsmaßnahmen, Erwerb von bestehenden Räumlichkeiten, medizinische und nichtmedizinische Ausstattung, u.v.m.
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Einreichung: Förderanträge können noch bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden.
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Die Förderabwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)