GuK und MTD: Nationalrat hat Novellen für zwei Gesetze beschlossen

Datum: 18. Juli 2024
2 Min. Lesedauer

Kompetenzerweiterungen und Spezialisierungen: Die Neuerungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und jenes der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz) schaffen berufliche Rahmenbedingungen, die internationalen Standards entsprechen.

Das neue GuK-Gesetz

Zukünftig dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) alle Tätigkeiten ausführen, für die sie ausgebildet wurden – solange diese Tätigkeiten nicht Ärzt:innen vorbehalten sind. Bislang galt: Wenn eine Tätigkeit nicht explizit im Gesetz aufgelistet ist, darf sie von DGKP nicht ausgeführt werden, auch wenn sie dafür ausgebildet sind. Die Novelle des GuKG baut diese bürokratische Hürde ab.
Außerdem dürfen diplomierte Pflegekräfte nun bestimmte Medikamente verordnen. Eine Liste mit diesen Medikamenten wird per Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch festgelegt. Diese Kompetenzerweiterung ist für Patient:innen vorteilhaft: In vielen Fällen ersparen sie sich zusätzliche Wege zu Ärzt:innen.
Die Novelle geht zudem auf Fachhochschulen und Universitäten ein: Sie dürfen zukünftig Spezialisierungen mit einem Mindestumfang von 60 ECTS anbieten, womit beispielsweise spezialisierte Ausbildungen in der Kinder- und Jugendlichenpflege möglich werden.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen haben drei Jahre fundierte Ausbildung absolviert. Mit der Neuregelung sorgen wir dafür, dass sie ihre Kompetenzen auch bestens in der Praxis einsetzen können. Das macht den Beruf attraktiver.
Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch

Das neue MTD-Gesetz

Nach dreißig Jahren wurde auch das MTD-Gesetz aktualisiert. Das neue Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024) wertet MTD-Berufe auf und schafft mehr Rechtssicherheit und -klarheit für die derzeit 41.000 MTD-Berufsangehörigen. Es aktualisiert die Berufsbilder und Kompetenzbereiche für Biomedizinische Analytiker:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Orthoptist:innen, Physiotherapeut:innen und Radiologietechnolog:innen sowie deren Berufspflichten. Mit dem Gesetz wird es bestimmte Kompetenzerweiterungen geben, beispielsweise das Verschreiben von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Somit werden die MTD-Berufe attraktiver. Das neue MTD-Gesetz ist auch ein wichtiger Schritt für die Professionalisierung der Gesundheitsberufe: Künftig können Fachhochschulen spezialisierte Masterstudiengänge anbieten.