Gute Neuigkeiten für potenzielle PVE-Gründer:innen: Aufgrund der hohen Nachfrage und der positiven Auswirkungen auf die PVE-Entwicklung wurde die Antragsfrist für die PVE-Gründungsförderung um ein halbes Jahr verlängert. So haben auch fortgeschrittene Gründungsprojekte, für die die bisherige Antragsfrist zu knapp gewesen wäre, noch eine Chance auf Förderung; sowie Projekte, die noch nicht ausgeschrieben wurden. Bewilligte Anträge können eine Förderquote von bis zu 50 Prozent erhalten.
Das BMASGPK hat gemeinsam mit der aws und der Gesundheit Österreich GmbH die Voraussetzungen für die Antragstellung nochmals klar definiert, um eine bestmögliche Nutzung der verfügbaren Ressourcen sicherzustellen. Eine Übersicht der aktualisierten Anforderungen finden sich auf unserer Website und jener der aws.
Die neue Deadline für Anträge der PVE-Gründungsförderung (Typ A) ist der 31. Jänner 2026. Achtung: Es gilt „first come, first served“ – wenn Sie Ihren Antrag frühzeitig und gemäß den vorgegebenen formalen Anforderungen einreichen, steigern Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Förderzusage. Vollständige Anträge werden dabei bevorzugt bearbeitet.