Ambulante Diagnosencodierung ab Juli 2026 verpflichtend

Datum: 19. Dezember 2025
2 Min. Lesedauer

Ab 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur Übermittlung von ICD-10-codierten Diagnosen im extramuralen ambulanten Bereich, ab 1. Jänner 2026 ist eine freiwillige Meldung möglich. Ein halbes Jahr kann somit zur Pilotierung genutzt werden; ab dem 3. Quartal 2026 müssen Ärzt:innen aller Fachrichtungen (mit Ausnahme der Zahnmedizin) in Einzel- und Gruppenpraxen sowie in selbstständigen Ambulatorien mit und ohne Kassenvertrag bei jedem Patientenkontakt mindestens einen ICD-10-Code übermitteln. Bisher war dies nur für Ärzt:innen in Spitälern der Fall. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen und die Gesundheitsdokumentationsverordnung.

Erstmals vollständige Dokumentation zu Diagnosen

In vielen Ländern sind Ärzt:innen bereits dazu verpflichtet, Diagnosen über alle Sektoren des Gesundheitssystems nach ICD-10 zu codieren und zu übermitteln – nur so kann eine Übersicht über die Morbidität in der Bevölkerung gewonnen werden. In Österreich gibt es derzeit nur Einblicke in das Geschehen, wenn Personen z.B. mit Diabetes Krankenhäuser aufsuchen, nicht aber, wenn sie von ihren Hausärzt:innen betreut werden. Eine solide Datengrundlage ist notwendig für gesundheitspolitische Strategien, für die Gesundheitsplanung und -berichterstattung sowie für die Forschung. Die Daten dienen außerdem der Qualitätssicherung und der Optimierung der Patientenströme.

Wo können Sie sich informieren?

Die Gesundheit Österreich GmbH und die Plattform Primärversorgung haben kürzlich zwei Webinare zum Thema Ambulante Diagnosencodierung durchgeführt, in denen Sie weitere Details über die konkrete Umsetzung erfahren. Sie können beide Webinare in unserer Mediathek nachsehen:

Sie haben weitere Fragen zur Diagnosencodierung? Wenden Sie sich an die AMBCO-Hotline: AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at

Weitere Informationen: